Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugver-kehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Zunächst ausgestellt für 2 Jahre "temporary", dann für 5 Jahre. Keine theoretische oder praktische Prüfung, aber eine Video-Unterwei-sung, Reaktions/ Bremstest. Test des Farb- und räumlichen Sehens.
Die Übersetzung muß von einem, vom Deutschem Gericht zugelassenen Übersetzer erfolgen, da die Deutsche Botschaft / Konsulat nur eine solche Übersetzung beglaubigt, wie vom Department of Land Transport verlangt wird.