Der Deutsche Führerschein gilt - auch für einen vorübergehenden - Aufenhalt in Thailand nicht! Man benötigt den internationalen Führerschein. Für einen Aufenhalt mit Wohnsitz in Thailand muß der Deutsche in den thailändischen Führerschein umgeschrieben werden. Zunächst für 2 Jahre auf Probe (temporary, früher 1 Jahr), dann für 5 Jahre. Keine theoretisch oder praktische Prüfung, aber eine Unterweisung und Reaktionstest.
Die Übersetzung muß von einem, vom Deutschem Gericht zugelassenen Übersetzer erfolgen, da die Deutsche Botschaft nur eine solche Übersetzung beglaubigt, wie vom Department of Land Transport verlangt wird.